Bei der Vergütung gibt es mehrere Möglichkeiten:

Rechtschutzversicherung: Wenn eine solche besteht und auch eintritt ( in der Regel nicht beim Vorwurf eines vorsätzlich begangenen Delikts ) ist dies für Anwalt und Mandant eine angenehme Lösung.

Pflichtverteidigung: Dies entspricht nicht einem früher so genannten Armenrecht. Ob ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, richtet sich nicht nach dem Einkommen des Mandanten. Eine Beiordnung als Pflichtverteidiger, bei der der Anwalt seine Vergütung aus der Staatskasse erhält, erfolgt zumeist nur bei drohenden schwerwiegenden Folgen d.h. Freiheitsstrafe ab einem Jahr oder bei einem im Falle der Verurteilung drohenden Bewährungswiderruf. Aber auch in anderen Fällen, beispielsweise bei aktueller Inhaftierung, bei besonderer Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie einigen anderen Fallgestaltungen, kommt eine Pflichtverteidigung in Frage. Dies kann rasch telefonisch abgeklärt werden. Wichtig zu wissen ist aber, dass der Mandant im Falle einer Verurteilung die vom Staat an den Anwalt gezahlte Vergütung an den Staat zurückzahlen muss.

Wahlverteidigung, Gesetzliche Vergütung: Hier gibt es für jede Tätigkeit, beispielsweise für die erstmalige Einarbeitung in den Fall einen Vergütungsrahmen, d.h. einen Mindest- und einen Höchstbetrag. Dies gilt ebenso für die Vertretung im Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverfahren sowie für die Wahrnehmung von Terminen.

Grob orientieren kann man sich an der Mittelgebühr. Die Beträge finden sich in Teil 4 der Anlage 1 zum RVG.

Hinzukommen noch Kopiekosten, Auslagen, eventuell Fahrtkosten sowie die Umsatzsteuer.

Vergütungsvereinbarung: Bei umfangreichen Verfahren oder Verfahren von großer Bedeutung kann es vorkommen, dass ich nur auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung tätig werde, die die gesetzlichen Gebühren übersteigt. Eine Vergütungsvereinbarung kann auf Stundenbasis abgeschlossen werden.

Wenn der Umfang der anfallenden Tätigkeit abgeschätzt werden kann, ist es auch möglich ein Pauschalhonorar für das gesamte Verfahren oder einzelne Abschnitte zu vereinbaren.

Eine Vergütungsvereinbarung wird im Einzelfall besprochen.